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Hände legen ein Dokument auf die Glasfläche eines Scanners

Ratgeber

Impressum im Newsletter: Pflichtangaben und Muster-Fußzeile

Unverbindlich

Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 12 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • In den Footer eines Newsletters gehören Absender mit Name und Anschrift, E-Mail-Adresse, ein Link auf Dein Impressum und eine funktionierende Abmeldemöglichkeit. Wörtlich vorgeschrieben sind davon vor allem der klar erkennbare Absender und die Abmeldeadresse.
  • § 6 DDG verlangt, dass Werbung als solche erkennbar ist und der Absender klar identifizierbar. Absichtliches Verschleiern in Kopf- oder Betreffzeile kann bis 300.000 € kosten.
  • Geschäftliche E-Mails von e. K., OHG, KG, GmbH, UG und AG brauchen Registerangaben. Das HGB, GmbHG und AktG verlangen dabei Ort oder Sitz, nicht die volle Straßenanschrift.
  • Große Versanddienste verlangen eine Postanschrift im Footer. Die Wohnung muss es nicht sein.
  • Eine c/o-Anschrift für Footer und Impressum gibt es für 7,90 € netto im Monat.
  • Stand: 02.10.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt.

Impressum-Paket: 7,90 € netto im Monat (9,40 € brutto)keine Einrichtungsgebühr3 geöffnete Scans inklusiveFoto jedes Umschlags kostenlos Impressum-Angebot anfordern

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Der Fall

Was muss ins Impressum eines Newsletters?

Ins Impressum eines Newsletters gehören Name oder Firma, eine Anschrift und eine E-Mail-Adresse, bei Gesellschaften Rechtsform, Vertretung und Register. Üblich ist ein Footer mit diesen Angaben plus Link auf das vollständige Impressum und einem Abmeldelink. Die Anschrift muss nicht Deine Wohnung sein, eine Geschäftsadresse mit Postvollmacht genügt.

Warum das so ist, ergibt sich aus mehreren Vorschriften, die zusammenwirken. Der Newsletter gehört zu Deinem geschäftlichen Auftritt im Netz, und für diesen verlangt § 5 Abs. 1 DDG die Anbieterangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. Ob ein einzelner Newsletter selbst ein eigener digitaler Dienst ist, wird unterschiedlich beurteilt. Mit Angaben im Footer und einem Link aufs Impressum bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Dazu kommen § 6 DDG für Werbung per E-Mail, § 7 UWG für die Abmeldung und für Kaufleute und Gesellschaften die Vorschriften über Geschäftsbriefe. Die allgemeine Pflicht erklärt Impressumspflicht erklärt. Dieser Ratgeber behandelt nur E-Mail und Newsletter. Was auf Rechnungen stehen muss, steht unter Anschrift auf Rechnungen.

Ein vollständiger Footer hat fünf Bausteine:

  1. Absender: Name bzw. Firma mit Rechtsform, bei Gesellschaften der Vertretungsberechtigte.
  2. Anschrift: die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist, also dieselbe wie im Impressum.
  3. Kontakt: eine E-Mail-Adresse, auf die jemand antwortet.
  4. Impressum-Link: ein Link mit dem Wort „Impressum“ auf Deine vollständige Impressumsseite, dazu die Datenschutzerklärung.
  5. Abmeldung: ein Link oder eine Adresse, mit der Empfänger den Newsletter abmelden können.

Zum fünften Punkt ist das Gesetz ausdrücklich. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stuft Werbung mit einer Nachricht stets als unzumutbare Belästigung ein, wenn die Identität des Absenders verschleiert oder verheimlicht wird, wenn gegen § 6 Abs. 1 DDG verstoßen wird oder wenn keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Gemeint ist eine Adresse für die Abmeldung, das kann eine E-Mail-Adresse oder ein Abmeldelink sein.

Wer Bestandskunden ohne ausdrückliche Einwilligung Werbung für ähnliche eigene Produkte schickt, muss nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 UWG bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hinweisen, dass der Kunde jederzeit widersprechen kann. Wann eine Einwilligung nötig ist und wie ein Double-Opt-in abläuft, ist ein eigenes Thema und hier nicht vertieft.

Journalistisch-redaktionelle Newsletter, etwa ein wöchentlicher Branchenüberblick mit eigener Auswahl und Kommentar, brauchen zusätzlich einen Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV mit Name und Anschrift. Das betrifft Blogger und Podcaster, die ihre Inhalte per Mail verteilen, siehe Geschäftsadresse für Blogger und Geschäftsadresse für Podcaster.

Hand wirft einen frankierten Brief in eine Briefkastenanlage

Kapitel 03

Kommerzielle Kommunikation nach § 6 DDG: Absender und Werbecharakter

Sobald Dein Newsletter Werbung enthält, also Angebote, Rabatte, Produkthinweise oder Partnerlinks, ist er kommerzielle Kommunikation. § 6 Abs. 1 DDG verlangt dann mindestens:

  • Erkennbarkeit: Kommerzielle Kommunikation muss klar als solche zu erkennen sein.
  • Identifizierbarkeit: Die Person, in deren Auftrag sie erfolgt, muss klar identifizierbar sein.
  • Rabatte und Zugaben: Angebote zur Verkaufsförderung müssen klar erkennbar sein, die Bedingungen leicht zugänglich sowie klar und unzweideutig angegeben.
  • Gewinnspiele: Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar erkennbar sein, die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich.

§ 6 Abs. 2 DDG betrifft E-Mails ausdrücklich: In der Kopf- und der Betreffzeile darf weder der Absender noch der kommerzielle Charakter verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern liegt vor, wenn Kopf- oder Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor dem Öffnen keine oder irreführende Informationen über Absender oder Werbecharakter erhält. Wer das absichtlich tut, handelt nach § 33 Abs. 1 DDG ordnungswidrig, der Bußgeldrahmen reicht nach § 33 Abs. 6 DDG bis 300.000 €. Zum Vergleich: Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum nach § 5 Abs. 1 DDG ist nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG mit bis zu 50.000 € bedroht. In der Praxis kommt der Ärger häufiger über eine Abmahnung nach § 3a UWG.

Praktisch heißt das: Ein Absendername wie „Team“ oder „Info“ ohne Firmenbezug und eine Betreffzeile wie „Deine Rechnung“ für eine Werbeaktion sind genau das, was § 6 Abs. 2 DDG verbietet.

Geschäftliche E-Mails: Pflichtangaben je Rechtsform

Für einzelne geschäftliche E-Mails von e. K., OHG, KG, UG, GmbH und AG gelten zusätzlich die Vorschriften über Geschäftsbriefe; sie verlangen Registerangaben und Ort oder Sitz, nicht die volle Anschrift. Welche Angaben je Rechtsform in die Signatur gehören, mit fertigen Vorlagen zum Kopieren, steht unter Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur.

Versanddienste verlangen eine Postanschrift

Unabhängig vom deutschen Recht stellen die Versanddienste eigene Regeln auf. Ein Beispiel mit offizieller Hilfeseite: Mailchimp schreibt in seiner Hilfe zu E-Mail-Fußzeilen, Stand: September 2026, dass die Anschrift im Footer eine Postanschrift sein muss, E-Mail-Adressen oder Websites sind nicht zulässig. Wer von zu Hause arbeitet und seine Privatadresse nicht zeigen will, dem empfiehlt die Hilfe ein Postfach.

Hier liegt ein Stolperstein. Für den Versanddienst mag ein Postfach genügen. Für das Impressum nach § 5 Abs. 1 DDG genügt es nicht, weil ein Postfach keine Anschrift ist, unter der Du niedergelassen bist. Wenn Footer und Impressum dieselbe Anschrift zeigen sollen, und das sollten sie, nimm eine Anschrift, die beides erfüllt. Eine Geschäftsadresse mit Postvollmacht leistet das. Andere Versanddienste haben ähnliche Regeln. Prüfe die Hilfeseite Deines Dienstes, bevor Du den Footer anlegst.

Vereine mit Mitglieder-Newsletter nennen den vertretungsberechtigten Vorstand und das Vereinsregister, siehe Geschäftsadresse für Vereine. Autorinnen, die über den Newsletter Bücher verkaufen, finden ihre Besonderheiten unter Geschäftsadresse für Selfpublisher.

Finger drückt einen Klingelknopf am Hauseingang
Finger drückt einen Klingelknopf am Hauseingang

Kapitel 06

Newsletter auf Plattformen

Manche Plattformen haben eigene Newsletter-Funktionen. LinkedIn etwa bietet Premium-Nutzern einen eigenen Button mit der Option „Ihren Newsletter anzeigen“. Solche Newsletter laufen unter Deinem Profil oder Deiner Seite. Der Weg zum Impressum ist dann der des Profils. Wie der auf LinkedIn aussieht, steht unter Impressum auf LinkedIn. Wer den Newsletter über ein Plugin auf der eigenen Website verschickt, findet die Einrichtung des Impressums unter Impressum in WordPress. Schreibst Du auf Substack, legst Du das Impressum als eigene Seite Deiner Publikation an, siehe Impressum bei Substack. Verschickst Du Newsletter über Steady, findest Du die Angaben unter Impressum für Patreon und Steady.

Wer mehrere Newsletter für verschiedene Projekte betreibt, braucht nicht mehrere Anschriften. Eine Anschrift trägt alle Projekte auf Deinen Namen, siehe Eine Adresse für mehrere Projekte.

Wer statt einer Mailingliste einen Kanal betreibt, braucht das Impressum in der Kanalbeschreibung, siehe Impressum im Telegram-Kanal.

Muster-Fußzeile für Deinen Newsletter

Muster 1: Newsletter-Footer eines Einzelunternehmers mit dem Impressum-Paket. Ersetze alle Angaben in eckigen Klammern. Eine Telefonnummer steht bewusst nicht im Muster, § 5 DDG schreibt sie nicht vor, siehe warum die Telefonnummer keine Pflicht ist.

Du erhältst diesen Newsletter, weil Du Dich auf [beispiel.de] dafür angemeldet hast.
Abmelden: [Abmeldelink]

Absender:
[Vorname Nachname], c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)
E-Mail: [newsletter@beispiel.de]
Kontaktformular: https://deine-seite.de/kontakt (zweiter schneller Kontaktweg; alternativ Telefon)
Impressum: [beispiel.de/impressum] · Datenschutz: [beispiel.de/datenschutz]

Muster 2: Newsletter-Fußzeile einer UG mit dem Business-Paket. Die Anschrift steht ohne c/o, weil die Gesellschaft sie auch als Geschäftsanschrift im Handelsregister führt.

Du erhältst diesen Newsletter, weil Du Dich auf [beispiel.de] dafür angemeldet hast.
Abmelden: [Abmeldelink]

Muster Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)
E-Mail: [info@beispiel.de]
Kontaktformular: https://deine-seite.de/kontakt (zweiter schneller Kontaktweg; alternativ Telefon)

Sitz der Gesellschaft: [Sitz laut Handelsregister]
Registergericht: Amtsgericht [Ort], HRB [Nummer]
Geschäftsführerin: [Vorname Nachname]
Impressum: [beispiel.de/impressum] · Datenschutz: [beispiel.de/datenschutz]

Hat die UG mehrere Geschäftsführer, stehen alle in der Fußzeile, mit Familienname und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Fertige Signaturen für einzelne geschäftliche E-Mails stehen unter Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur, den Text für Dein Website-Impressum setzt der Impressum-Generator zusammen.

Kapitel 08

Das passende Paket

Für Footer, Impressum und Signatur von Einzelunternehmern reicht in der Regel das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat, bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat, ohne Einrichtungsgebühr. Du bekommst eine c/o-Anschrift mit schriftlicher Empfangsvollmacht in Gronau (Leine) für Footer und Impressum; ob eine c/o-Anschrift im Impressum genügt, ist bisher nicht ausdrücklich entschieden, vieles spricht dafür, wenn dort Zustellungen möglich sind und eine Vollmacht zur Entgegennahme besteht; im Streitfall entscheidet das Gericht (Rechtslage zur c/o-Adresse im Impressum). Drei geöffnete Scans im Monat sind inklusive, jeweils nach Deiner Freigabe je Brief, jeder weitere Brief kostet 0,99 €, die Weiterleitung einzeln 2,50 € plus Porto oder wöchentlich gesammelt bis 1 kg für 6,99 € inklusive Porto. Post bearbeiten wir in Bearbeitungsrunden, mindestens einmal pro Woche. Einzelunternehmer und Freiberufler: Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link. Gesellschaften (auch GbR) in jedem Paket: POSTIDENT und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz. Freigeschaltet wird erst nach der Prüfung. Die c/o-Anschrift ist nicht für Handelsregister oder Gewerbeamt gedacht, Pakete nehmen wir in diesem Paket nicht an.

Für eine UG oder GmbH, deren Geschäftsanschrift im Handelsregister bei uns liegen soll, ist Business das richtige Paket: 24,90 € netto im Monat plus 29 € Einrichtung, Anschrift ohne c/o, eigener Briefkasten mit Firmennamen, fürs Handelsregister mit Bestätigung für Notar und Registergericht, dazu eine Bescheinigung fürs Gewerbeamt, Paketannahme für 3 € je Paket, Identitätsprüfung per POSTIDENT. Bei Gesellschaften erfassen wir nach dem Geldwäschegesetz zusätzlich die wirtschaftlich Berechtigten. Digital Pro für 49 € netto im Monat plus 29 € Einrichtung lohnt sich, wenn viel Post kommt, etwa Rückläufer und Leserpost. Die Adresse ist keine Betriebsstätte und keine Meldeadresse. Alle Preise sind netto zuzüglich Umsatzsteuer und gelten nur für Unternehmer.

Der Weg: Anfrage, Angebot per E-Mail, Unterschrift im Online-Vertragsformular. Die Freischaltung erfolgt nach abgeschlossener Identitätsprüfung. Erst dann stellst Du Footer, Signatur und Impressum um. Welche Angaben Kammerberufe zusätzlich ins Impressum schreiben, erklärt Kammerangaben im Freiberufler-Impressum. Für Beratung mit Newsletter-Marketing passt Geschäftsadresse für Coaches und Berater, für Autoren mit Leserbrief-Verteiler Geschäftsadresse für Journalisten und Texter.

Grenzen

  • Kein Absender, nur ein Logo. Der Absender muss nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 DDG klar identifizierbar sein.
  • Abmeldelink führt ins Leere. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG verlangt eine gültige Adresse für die Abmeldung.
  • Postfach im Footer, Wohnadresse im Impressum. Zwei Anschriften für denselben Anbieter wirken unordentlich, und das Postfach reicht fürs Impressum nicht.
  • Werbe-Betreff ohne Werbecharakter. „Wichtige Info zu Deinem Konto“ für eine Rabattaktion verschleiert den kommerziellen Charakter.
  • GmbH-Signatur ohne alle Geschäftsführer. § 35a Abs. 1 GmbHG verlangt alle.
  • „Angaben gemäß § 5 TMG“ im Footer. Seit dem 14.05.2024 gilt das DDG.

Kapitel 10

Häufige Fragen

Eine Vorschrift, die wörtlich die Anschrift im Newsletter verlangt, gibt es nicht. Der Newsletter gehört aber zu Deinem geschäftlichen Auftritt, für den § 5 Abs. 1 DDG Name und Anschrift verlangt, und viele Versanddienste schreiben eine Postanschrift im Footer vor. Deshalb gehören Name, vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse und ein Link aufs Impressum in jeden Newsletter-Footer.

Ein klar beschrifteter Link „Impressum“ ist der Kern, aber kein vollständiger Footer. Der Absender muss bei Werbung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 DDG klar identifizierbar sein, und dafür sollte Dein Name oder Deine Firma direkt im Newsletter stehen. Dazu kommen die Abmeldemöglichkeit und bei Gesellschaften die Registerangaben. Der Link ergänzt diese Angaben, er ersetzt sie nicht.

Für manche Versanddienste genügt ein Postfach, Mailchimp empfiehlt es sogar bei Heimarbeit. Für das Impressum nach § 5 Abs. 1 DDG genügt es nicht, weil ein Postfach keine Anschrift ist, unter der Du niedergelassen bist. Wenn Newsletter-Footer und Impressum dieselbe Anschrift zeigen sollen, nimm eine Geschäftsadresse mit Postvollmacht statt eines Postfachs.

Absender mit Rechtsform, Anschrift, E-Mail, Impressum-Link und Abmeldung wie bei jedem Newsletter, dazu die Angaben aus § 35a Abs. 1 GmbHG: Sitz, Registergericht, Registernummer und alle Geschäftsführer mit Familienname und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Ob ein Newsletter an viele Empfänger ein Geschäftsbrief ist, ist nicht eindeutig; mit diesen Angaben im Footer musst Du die Frage nicht beantworten. Für einzelne E-Mails gilt dasselbe, siehe Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur.

Braucht der Newsletter eines Einzelunternehmers ohne Handelsregister ein Impressum?

Ja. Die Geschäftsbrief-Vorschriften des HGB gelten für Dich nicht, weil Du kein eingetragener Kaufmann bist. Die Pflichten aus dem DDG und dem UWG gelten aber auch ohne Eintragung: Absender klar identifizierbar, Werbung erkennbar, eine gültige Adresse zur Abmeldung. Dazu kommen Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und der Link aufs Impressum in den Footer jedes Newsletters.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 02.10.2026 wieder. Die Normen haben wir am Abrufdatum im Wortlaut geprüft. Ob Dein Newsletter journalistisch-redaktionell ist, ob Du eine Einwilligung brauchst und welche Angaben Deine Rechtsform im Einzelfall verlangt, klärst Du im Zweifel anwaltlich.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 26.09.2026.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Passendes Paket: Impressum, 7,90 € netto im Monat

Eine Adresse mit Empfangsvollmacht für Impressum, Datenschutzerklärung, Shop, Social Media und Rechnungen. Die Adresse erscheint mit c/o.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Keine Einrichtungsgebühr
  • Bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Keine Kaution
Ist das legal?

Eine Geschäftsadresse zu mieten ist legal. Ob die c/o-Adresse bei einem Dienstleister im Impressum genügt, hat ein Gericht bisher nicht ausdrücklich entschieden; vieles spricht dafür, wenn dort Zustellungen möglich sind und der Dienstleister eine Vollmacht zur Entgegennahme hat. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

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