So geht es im Wix Editor. Die fett gesetzten Menünamen stehen wörtlich in der Wix-Hilfe zur Fußzeile und in den unten verlinkten Hilfeseiten, abgerufen am 03.10.2026. Die Abbildungen sind schematisch, keine Bildschirmfotos.
- Seite anlegen. Klicke links im Editor auf Seiten & Menü, dann auf + Seite hinzufügen und + Leere Seite. Gib als Namen „Impressum“ ein und klicke auf Fertig.
Schritt 1: neue leere Seite „Impressum“ anlegen. - Text einfügen. Klicke links auf Hinzufügen und Text, zieh „Titel“ für die Überschrift oder „Textabschnitte“ für den Inhalt auf die Seite, wähle das Element aus und klicke auf Text bearbeiten. Füge dort Deinen Impressumstext ein, etwa das Muster weiter unten.
Schritt 2: Textelement auf die Seite ziehen und den Impressumstext einfügen. - Link-Text in die Fußzeile. Füge über Hinzufügen und Text ein weiteres Textelement hinzu, zieh es in die Fußzeile der Seite und schreib „Impressum“ hinein. Die Hilfe sagt dazu: „Jeder Text, der deiner Fußzeile hinzugefügt wird, wird auf allen Seiten deiner Website angezeigt.“
Schritt 3: Textelement „Impressum“ in der Fußzeile, sichtbar auf allen Seiten. - Verknüpfen. Klicke das Textelement in der Fußzeile an, dann Text bearbeiten, markiere das Wort, klicke auf das Symbol für Link, wähle Seite und im Aufklappmenü Deine Impressumsseite, zum Schluss Fertig.
Schritt 4: das Wort „Impressum“ mit der Impressumsseite verlinken. - Mobil prüfen und veröffentlichen. Klicke oben im Editor auf das Symbol für Mobilgerät. Steht Dein Link unter Ausgeblendet (Mobile Ansicht), blende ihn über das Symbol für Element anzeigen wieder ein. Danach klickst Du in der oberen Symbolleiste auf Veröffentlichen; erst dann ist die Seite live. Öffne das Impressum einmal auf dem eigenen Handy.
Schritt 5: mobile Ansicht prüfen, ausgeblendeten Link einblenden, veröffentlichen.
Hinein gehören Name, Anschrift, E-Mail und ein zweiter Kontaktweg. Eine Geschäftsadresse ersetzt dabei die Wohnung, ein Postfach nicht. Welche Angaben genau verlangt sind, erklärt § 5 DDG Nummer für Nummer; für ein Kleingewerbe steht die Liste unter Pflichtangaben fürs Kleingewerbe, für freie Berufe unter Impressum für freie Berufe.
Die Pflicht folgt aus § 5 Abs. 1 DDG, das am 14.05.2024 das TMG abgelöst hat, und für nicht rein private Angebote aus § 18 Abs. 1 MStV. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Der Bundesgerichtshof hat am 20.07.2006 (I ZR 228/03) einen Weg über zwei klar beschriftete Links akzeptiert. Das OLG Düsseldorf hat am 13.08.2013 (I-20 U 75/13) die Beschriftung „Info“ nicht genügen lassen. Ein Fußzeilen-Link mit dem Wort „Impressum“ erfüllt beides mit einem Klick.

