Nein. § 5 Abs. 1 DDG verlangt von Dir als freiem Webentwickler Namen, E-Mail-Adresse und eine Anschrift, unter der Du für Post und Zustellungen erreichbar bist. Die Wohnung muss das nicht sein. Eine Geschäftsadresse mit Empfangsvollmacht kann genügen und dieselbe sein, die in Deinen Verträgen, AV-Verträgen und auf Rechnungen steht.
Solo oder Team: welche Seite für Dich passt
Diese Seite ist für Einzelpersonen, die Websites gestalten, Shops aufsetzen, Plugins schreiben oder Software im Kundenauftrag entwickeln, ohne Angestellte und ohne Gesellschaft. Wenn Du mit einem Team als GmbH oder UG arbeitest, Freelancer beauftragst und eine Unterauftragsverarbeiterliste pflegst, sind Deine Fragen andere. Die stehen unter Agentur-Adresse mit AVV und Unterauftragnehmern, einschließlich der Haftung, wenn Du für Kunden Rechtstexte einbaust.
Wenn Du eigene Apps in einem Store verkaufst, zeigt der Store Deine Anschrift als Händler öffentlich an. Das ist ein eigenes Thema und steht unter App Store Händleradresse. Hier geht es um das Kundengeschäft.
Freiberuflich oder gewerblich?
Die Frage beschäftigt viele, die selbstständig im Web anfangen. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zählt Ingenieure und „ähnliche Berufe" zu den freien Berufen, nennt Webdesign oder Programmierung aber nicht ausdrücklich. Ob Deine Arbeit einem Ingenieurberuf ähnlich ist, künstlerisch ist oder gewerblich, hängt davon ab, was Du tatsächlich tust und welche Ausbildung und Kenntnisse dahinterstehen. Wer vor allem fertige Baukastenseiten aufsetzt, Hosting weiterverkauft oder Lizenzen vertreibt, ist eher gewerblich. Wer Software plant und entwickelt, hat eher Argumente für die freiberufliche Einordnung. Welche Angaben ins Impressum gehören, wenn Du freiberuflich arbeitest, zeigt Freiberufler-Impressum für Designer und Entwickler.
Entscheiden tut das Finanzamt, meist schon bei der steuerlichen Erfassung, und im Streit das Finanzgericht. Eine Regel, die für alle gilt, gibt es nicht. Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, gehört die Gewerbeanzeige nach § 14 Abs. 1 GewO an den Ort, von dem aus Du tatsächlich arbeitest, und nicht an eine Postanschrift. Für Impressum, Verträge und Rechnungen spielt die Einordnung dagegen keine Rolle: Die c/o-Anschrift funktioniert in beiden Fällen.



