Nein. Ein virtuelles Büro oder eine gemietete Geschäftsadresse ist eine Dienstleistung: eine Anschrift, an der Post für Dich angenommen und bearbeitet wird. Eine Briefkastenfirma ist ein Unternehmen, das an seiner Anschrift weder tätig noch erreichbar ist und dessen Angaben die Wirklichkeit verschleiern. Den Unterschied machen nicht die Räume, sondern Substanz, Erreichbarkeit und ehrliche Angaben.
„Briefkastenfirma" ist kein Rechtsbegriff
Das Wort steht in keinem Gesetz. Es ist ein Begriff aus Presse, Politik und Steuerfahndung, und er meint meist ein Bündel von Merkmalen: eine Gesellschaft mit Sitz an einer Anschrift, an der nur ein Briefkasten hängt, ohne Personal, ohne Tätigkeit, oft in einem Niedrigsteuerland, mit Eigentümern, die niemand kennt. Ähnlich steht es um „Scheinsitz": gemeint ist ein Sitz, der auf dem Papier existiert, an dem aber tatsächlich nichts geschieht.
Rechtlich interessant wird das an vier Stellen:
- Steuer. Wo ein Unternehmen tatsächlich geleitet wird und wo es Betriebsstätten hat, entscheidet über die Besteuerung, nicht die Anschrift auf dem Briefbogen.
- Register. Die eingetragene Geschäftsanschrift muss zustellfähig sein. Bei GmbH und UG verlangt § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG sie in der Anmeldung.
- Zustellung. Wer unter seiner Anschrift nicht erreichbar ist, riskiert, dass Fristen laufen, ohne dass er davon erfährt.
- Geldwäscheprävention. Genau hier setzt das Geldwäschegesetz an, und zwar beim Anbieter der Adresse.
Wer eine Geschäftsadresse mietet, um seine Wohnanschrift zu schützen, seine Post zu digitalisieren oder einer Gesellschaft eine stabile Anschrift zu geben, betreibt deshalb noch lange keine Briefkastenfirma. Ob das Mieten einer Anschrift erlaubt ist, beantwortet ausführlich Ist eine Geschäftsadresse mieten legal?.




