Als YouTuber brauchst Du eine Anschrift, unter der Du Post tatsächlich bekommst: für das Impressum nach § 5 DDG, für Verträge mit Marken, für Rechnungen nach § 14 UStG und für Briefe von Google, Finanzamt und Anwälten. Eine c/o-Geschäftsadresse deckt Impressum, Verträge und Rechnungen ab. Die Zahlungsadresse bei Google richtet sich nach Googles eigenen Vorgaben.
Ab wann Dein Kanal geschäftsmäßig ist
Viele YouTuber fangen privat an und merken den Übergang nicht. Die Grenze ist nicht die Abonnentenzahl, sondern das Geld. Typisch sind drei Wege, auf denen ein Kanal wirtschaftlich wird:
- Werbeeinnahmen über das Partnerprogramm. Sobald Anzeigen vor Deinen Videos laufen und Google Dir Anteile auszahlt, bietest Du einen Dienst gegen Entgelt an.
- Kooperationen. Eine bezahlte Integration, ein gestelltes Produkt mit Gegenleistung, eine Kampagne über eine Agentur.
- Affiliate-Links in der Videobeschreibung. Auch wenn bisher nur Cent-Beträge geflossen sind, ist das Angebot auf Einnahmen angelegt.
Dazu kommen Kanalmitgliedschaften, Super Chats, Merch und Kurse. Wie die Impressumspflicht auf Plattformen im Allgemeinen funktioniert und wo die Grenze zum privaten Profil verläuft, steht ausführlich unter Impressumspflicht auf Social Media und für Creator auf allen Plattformen unter Impressum-Adresse für Creator. Diese Seite geht einen Schritt weiter: Sie zeigt, wo die Anschrift im YouTube-Alltag sonst noch gebraucht wird und welches Paket dafür passt. Wo der Impressumslink in YouTube Studio hingehört, beschreibt die Schritt-für-Schritt-Anleitung Impressum im YouTube-Kanal.
Ein Punkt gehört noch zur Einordnung. Kanäle, die Themen recherchieren, auswählen und kommentieren, etwa Nachrichten-, Politik- oder Erklärkanäle, können journalistisch-redaktionell gestaltet sein. Dann verlangt § 18 Abs. 2 MStV zusätzlich einen Verantwortlichen mit Name und Anschrift, und das muss eine natürliche Person sein. Die gemietete Anschrift kann auch dort stehen. Ob Dein Kanal darunter fällt, ist eine Einzelfallfrage.



