Nein. Als freier Journalist brauchst Du im Impressum Deiner Website eine Anschrift, unter der Du erreichbar bist und Post zugestellt werden kann, nicht zwingend Deine Wohnung. § 5 DDG verlangt Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Eine Geschäftsadresse mit Empfangsvollmacht kann das erfüllen und hält Deine Wohnanschrift aus Recherche und Berichterstattung heraus.
Warum die Wohnanschrift für Journalisten ein besonderes Risiko ist
Journalisten und Texter haben einen Beruf, bei dem der eigene Name über dem Text steht. Wer über einen Bauskandal im Landkreis, eine rechte Demonstration, einen Gerichtsprozess oder eine Firmenpleite schreibt, macht sich bei denen unbeliebt, über die er schreibt. Viele Reaktionen kommen als Kommentar oder E-Mail. Einige kommen als Brief, und wenige kommen persönlich.
Wir nennen hier keine Zahlen zu Angriffen auf Journalisten, weil wir keine Statistik geprüft haben, die wir Dir mit gutem Gewissen zeigen könnten. Was wir zeigen können, ist der Gesetzgeber: § 51 Abs. 1 BMG sagt, dass bei der Auskunftssperre zu berücksichtigen ist, ob jemand zu einem Personenkreis gehört, der sich aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit allgemein verstärkt Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht. Das ist allgemein formuliert, aber es passt auf viele, die öffentlich schreiben.
Die Wohnanschrift wird bei freien Journalisten meist an drei Stellen sichtbar:
- Im Impressum der Portfolio-Website, auf der Arbeitsproben, Themen und Kontakt stehen.
- Im Impressum eines eigenen Blogs oder Newsletters, mit dem Du Dich als Autorin positionierst.
- Auf Honorarrechnungen, die durch mehrere Hände in Redaktionen und Buchhaltungen gehen.
Die ersten beiden sind öffentlich, die dritte ist es nicht, aber sie ist weit verteilt. An allen drei Stellen kann eine Geschäftsadresse die Wohnung ersetzen. Verbreitest Du Recherchen zusätzlich über Profile und Kanäle, braucht auch dort jeder Weg zum Impressum eine klare Beschriftung. Wie das geht, zeigen die Anleitungen zum Impressum auf X, zum Impressum auf Bluesky und Mastodon und zum Impressum im Telegram-Kanal.



