Ins Impressum eines geschäftsmäßigen Blogs gehört Dein Name und eine Anschrift, unter der Du erreichbar bist und Post zugestellt werden kann. Das muss nicht Deine Wohnung sein. Eine Geschäftsadresse mit Empfangsvollmacht kann die Pflichten aus § 5 DDG erfüllen und dieselbe Anschrift auch in der Datenschutzerklärung und beim Verantwortlichen nach MStV sein.
Wann Dein Blog geschäftsmäßig ist
Ein Blog fängt oft als Tagebuch an und wird dann Stück für Stück zum Geschäft. Die Grenze liegt nicht bei einer Besucherzahl, sondern bei der Frage, ob der Blog wirtschaftlichen Zwecken dient. Typische Auslöser:
- Affiliate-Links. Ein Link zu einem Buch, einem Hotel, einer Kamera, und für jeden Kauf kommt Provision. Das ist eine typische Einnahmequelle von Nischenblogs.
- Display-Werbung. Werbebanner, die ein Netzwerk ausspielt und die nach Aufrufen bezahlt werden.
- Kooperationen. Ein bezahlter Beitrag, eine gesponserte Reise, ein Produkttest mit Gegenleistung.
- Eigene Produkte. E-Books, Vorlagen, Kurse, Beratung, die Du über den Blog verkaufst.
- Blog als Aushängeschild. Die Fotografin, der Coach, die Handwerkerin mit Blog auf der Firmenwebsite: Der Blog wirbt für das Geschäft und ist Teil davon.
Einnahmen in beliebiger Höhe genügen, eine Umsatzgrenze gibt es nicht. Wer das Impressum dann mit der Wohnanschrift füllt, macht sie für alle sichtbar, die den Blog lesen. Welche Wege es gibt, das zu vermeiden, und warum Postfach oder „Adresse auf Anfrage" nicht reichen, erklärt Impressum ohne Wohnadresse. Diese Seite konzentriert sich auf das, was bei Blogs anders ist.



